|
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Seminaranmeldung und -durchführung wird auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Deutschen Flugangst-Zentrums durchgeführt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt.
Stand: Januar 2008
§ 1 Vertragsabschluss
1. Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Ihre Seminaranmeldung wird mit unserer schriftlichen Bestätigung und Rechnungsstellung wirksam.
§ 2 Absage, Rücktritt, Kostenerstattung
1. Ein Rücktritt von einem gebuchten Seminar ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn bei voller Kostenerstattung möglich. Eine Absage muss durch Fax oder Brief an die u. g. Adresse des Deutschen Flugangst-Zentrums erfolgen. Bei Absage ab drei Wochen bis spätestens zehn Tage vor Seminarbeginn sind 50% des Seminarpreises, bei späteren
Absagen ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen. In diesem Fall kann die Gebühr nur erstattet werden, wenn der Kunde einen Ersatzteilnehmer stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, bieten wir dem Kunden die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach dem angesagten Kurs an einem anderen Seminar seiner Wahl teilzunehmen. Sollte der Kunde ohne Absage nicht zum Seminar erscheinen oder den Ersatztermin absagen, ist die Seminargebühr zu bezahlen und kann, soweit bezahlt, nicht erstattet und auch nicht für eine nochmalige,
spätere Seminarteilnahme verrechnet werden.
2. Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
3. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich, sofern das Seminar vom Teilnehmer auf eigenen Wunsch beendet wird, insbesondere, wenn der Flug nicht angetreten wird.
4. Wird das Seminar vom Veranstalter abgesagt, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, an einem späteren Termin teilzunehmen. Die Umbuchung erfolgt kostenfrei. Ansonsten erfolgt die Erstattung der Kursgebühren in voller Höhe.
§ 3 Durchführung, Leistungsumfang
1. Der Veranstalter behält sich vor, den Programmablauf zu ändern und an mögliche zeitliche Vorgaben, Flugplanänderungen und Flugausfälle, insbesondere der Luftfahrtgesellschaften, Flughäfen und Reiseveranstalter, anzupassen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Kurstermine auch kurzfristig zu verschieben.
3. Der Veranstalter behält sich vor, bis zum Seminartermin von einer bestehenden Anmeldung bzw. Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zurückzutreten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in voller Höhe erstattet
4. Anreise zum und vom Seminarort sowie damit verbundene Aufwandskosten und Haftungsansprüche werden vom Kunden getragen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für eine eventuelle Rückreise vom Zwischenstopp zum Ausgangsflughafen bzw. Seminarort selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen, sofern es der Kunde zu vertreten hat, dass der Rückflug nicht angetreten wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Die Seminarkosten sind vor Seminarbeginn zu zahlen.
2. Es werden nur die im Rahmen der Anmeldung angebotenen Zahlungsweisen akzeptiert.
3. Wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung in Zahlungsverzug gerät, ist der Veranstalter zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz berechtigt, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§ 5 Haftung
1. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haften wir für:
- Die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
- die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
2. Eine Haftung tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
3. Soweit eine Haftung des Veranstalters durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände
typischerweise rechnen musste.
4. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 5 Ziffer 3 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Veranstalter verursacht werden, welche nicht zur Geschäftsführung gehören.
5. In den Fällen des § 5 Ziffer 3 und 4 haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6. Der Veranstalter haftet weder für Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen, noch für Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Beförderung stehen. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen des Unternehmens.
7. Der Teilnehmer versichert, flugtauglich zu sein. Insbesondere muss vor der Teilnahme an einem Seminar bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Hypertonie) oder anderer Krankheitsbilder (z. B. Epilepsie) unbedingt die Tauglichkeit zur Teilnahme an einem Flug in einer Passagiermaschine
durch einen Arzt festgestellt werden.
8. Die Teilnahme an einem Seminar erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Versicherungen müssen individuell abgeschlossen werden und sind nicht im Seminarpreis enthalten.
9. Ansonsten gelten die Vorschriften, Regelungen, AGB und ABB des Flughafens, der Luftfahrtgesellschaft sowie des Reiseveranstalters.
Deutsches Flugangst-Zentrum
Regus-Center Düsseldorf Airport
Kaiserswerther Str. 115
40880 Düsseldorf
|